Weiterbildungsprüfungen
Erfolgreiche Absolventen von IHK-Fortbildungsprüfungen verfügen mit ihrem Zeugnis Geprüfter/e Fachkaufmann / Industriemeister / Fachwirt etc. IHK über einen bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss.
Für die einzelnen Weiterbildungsprüfungen der Aufstiegsfortbildung finden Sie anschließend oder im bundesweiten Weiterbildungsinformationssystem (WIS, wis.ihk.de) kurze Profildarstellungen mit Angaben zu den Arbeitsgebieten und Aufgaben sowie den Beruflichen Qualifikationen (Prüfungsinhalten).
Verordnungen, Rechtsvorschriften, Prüfungstermine und -gebühren sowie Vordrucke zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und den jeweiligen Ansprechpartner finden Sie unter den einzelnen Fortbildungsabschlüssen.
Fortbildungsabschlüsse
Ausbildereignungsprüfung
Fachkaufleute
Fachmeister
Fachwirte
Industriemeister
IT-Weiterbildung
Betriebswirte
Sonstige
Förderung: Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung
Mit dem Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung wird seit dem 1. September 2013 eine bestandene Prüfung als Meister, Fachwirt, Fachkaufmann bzw. (Technischer) Betriebswirt finanziell anerkannt. Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen.
Für den Nachweis des Hauptwohnsitzes ist entweder eine Kopie eines gültigen Personalausweises oder eine Meldebescheinigung die den Hauptwohnsitz an einem der beiden Stichtage bestätigt. Ein Reisepass reicht als Nachweis für den Hauptwohnsitz nicht aus. Für den Nachweis des Beschäftigungsortes (nicht der Firmensitz) ist eine offizielle Bestätigung des Arbeitgebers mit den genauen Zitangaben und den Beschäftigungsortes in Bayern erforderlich.
Der Meisterbonus beträgt 3.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde. Einzelheiten der Vergabe regelt eine Richtlinie der Bayerischen Staatsregierung.
Der Meisterbonus wird aus Haushaltsmitteln der Bayerischen Staatsregierung gezahlt. Die IHK fordert die Gelder zu zwei Stichtagen (im Juni und im November eines Jahres) an. Eine Auszahlung erfolgt nach Eingang der Gelder bei der IHK. Derzeit wissen wir nicht, wie schnell angeforderte Gelder bei der IHK eingehen. Daher können wir nicht sagen, wann die Auszahlung erfolgen wird.
Der Meisterbonus wird per Überweisung ausgezahlt. Die notwendigen Angaben zur Bankverbindung erfragt die IHK auf schriftlichem Weg. Der dazu verwendete Vordruck geht Ihnen mit dem Prüfungszeugnis nach der erfolgreich bestandenen Prüfung (gemäß des Anhangs der Richtlinie) per Post zu und enthält weitere Fragen bzw. Informationen.